Diese Website verwendet Cookies. Diese werden für Betrieb und Auswertung der Seitennutzung benötigt. Zudem ermöglichen sie die Personalisierung von Anzeigen. Mehr Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.
Eine grosse Schwäche der «99%-Initiative» ist ihre Unklarheit: Die entscheidenden Begriffe werden nicht definiert. Der Initiativtext definiert nicht, welche Einkommensteile zu den Kapitaleinkommen zu zählen sind. Nach Auslegung der Initianten wären Zinserträge – darunter auch Mietzinsen – sowie Dividenden und Kapitalgewinne betroffen, also auch Gewinne aus Unternehmensverkäufen.
Gleichzeitig gibt der Initiativtext auch keinen Hinweis darauf, wie die zusätzlich erhobenen Steuergelder wieder verteilt werden sollen. Der Begriff „Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt“ kann auf verschiedenste Art und Weise interpretiert werden. Der Initiativtext lässt diesbezüglich fast alles offen.
Faktum ist: Die Begrifflichkeiten sind unklar. Die Initiative macht keine Angaben dazu, was überhaupt besteuert wird. Damit kaufen wir die Katze im Sack.
So kritisiert auch der Bundesrat, die Initiative schlage ein «wenig zielgenaues Instrument» vor, um die Einkommensungleichheit zu mindern, weil sich die höhere Besteuerung vorwiegend auf die Art und nicht auf die Höhe der Einkommen bezieht. Die Initiative zielt zwar auf «Reiche», trifft aber nicht Leute mit einem gewissen Einkommen, sondern Leute mit einer gewissen Art von Einkommen. Wieso soll der Staat willkürlich eine Art, Geld zu verdienen, höher besteuern als eine andere? Das ist nicht die Aufgabe des Staates und verstösst gegen die Grundsätze der gleichmässigen Besteuerung und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
© 2021 Komitee der Schweizer Wirtschaft gegen die brandgefährliche 99%-Initiative | Impressum | Datenschutz