Nein zur brandgefährliche 99%-Initiative der Jungsozialisten

99%-Initiative der Jungsozialisten - Um was geht es?

Die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» wurde von den Jungsozialisten am 2. April 2019 eingereicht. Die Juso fordern, dass das reichste Prozent der Bevölkerung stärker besteuert wird, um so die anderen 99 Prozent der Bevölkerung entlasten zu können. Darum heisst die Initiative inoffiziell auch «99%-Initiative».

Konkret will die Volksinitiative Kapitaleinkommen ab einem bestimmten Schwellenwert stärker besteuern und die daraus resultierenden Mehreinnahmen Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen zukommen lassen. Dafür soll die Bundesverfassung um einen neuen Artikel 127a ergänzt werden. Kapitaleinkommen ab einem bestimmten Betrag sollen nach Auffassung der Initianten bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens eineinhalbmal berücksichtigt, also im Umfang von 150% besteuert werden.

  • Die Initiative würde die heute geltende Teilbesteuerung von Dividenden abschaffen. Stattdessen wollen die Juso eine überhöhte Besteuerung der Dividenden einführen.
  • Auch Kapitalgewinne, die heute im privaten Rahmen steuerfrei sind, müssten künftig vom ersten Franken an versteuert werden. Übersteigen sie einen gewissen Schwellenwert, sollen Kapitalgewinne dann sogar zu 150 Prozent besteuert werden.

Bundesrat, Nationalrat und Ständerat lehnen die Initiative ab. Sie sehen keinen Handlungsbedarf, da die Schweiz bereits heute im Vergleich zu anderen Ländern eine gleichmässigere Einkommensverteilung hat und auch einen recht hohen Umverteilungsgrad aufweist. Zudem kritisieren die Behörden die unklaren Formulierungen der Initiative. Entscheidende Begriffe werden nicht definiert:

  • So definiert der Initiativtext nicht, welche Einkommensteile zu den Kapitaleinkommen zu zählen sind. Es ist nicht klar, worauf die neue Kapitalgewinnsteuer genau erhoben wird.
  • Der Initiativtext gibt auch keine Hinweise darauf, wie die zusätzlich erhobenen Steuergelder wieder verteilt werden sollen. Der Initiativtext formuliert nur andeutungsweise, dass die Gelder für Steuerentlastungen bei „tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen“ oder für „Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt“ eingesetzt werden sollen.
«Unsere Verfassung darf keine Ansammlung von Vermutungen sein.»
Nationalrätin Regine Sauter, 24.9.2020

Dieser Kampf gegen das reichste Prozent der Bevölkerung, welches über eine Kapitalgewinnsteuer zur Kasse gebeten werden soll, ist kurzsichtig und falsch. Die Juso blenden aus, dass die Initiative zu Steuererhöhungen für Gewerbe und Wirtschaft, aber auch breite Kreise der Bevölkerung führen würde. Wenn Kapitaleinkommen wie Zinsen, Dividenden oder Mietzinse eineinhalbmal so stark besteuert werden wie Lohneinkommen, führt dies zu einer neuen Umverteilung, und das Gleichgewicht des öffentlichen Haushalts würde gefährdet.

Der Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 127a    Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen

1 Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar.

2 Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen.

3 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

 

Das Initiativkomitee

Dem Initiativkomitee gehören Jungsozialisten sowie Mitglieder von SP und Grünen an, die durchwegs dem linken Flügel der Partei zuzuordnen sind. Dazu gehören u.a. die derzeitigen SP-Präsidenten Cédric Wermuth und Mattea Meyer, die Nationalräte Sibel Arslan, Samuel Bendahan und Tamara Funiciello wie auch die Ständeräte Marina Carobbio Guscetti und Christian Levrat.

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