Diese Website verwendet Cookies. Diese werden für Betrieb und Auswertung der Seitennutzung benötigt. Zudem ermöglichen sie die Personalisierung von Anzeigen. Mehr Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.
Eine grosse Schwäche der «99%-Initiative» ist ihre Unklarheit: Die entscheidenden Begriffe werden nicht definiert. Der Initiativtext definiert nicht, welche Einkommensteile zu den Kapitaleinkommen zu zählen sind. Gleichzeitig gibt der Initiativtext auch keinen Hinweis darauf, wie die zusätzlich erhobenen Steuergelder wieder verteilt werden sollen.
Die Rhetorik der Jungsozialisten tönt einfach: Bittet man die Reichen zur Kasse, werden alle anderen davon profitieren. Darum wird eine Kapitalgewinnsteuer für alle gefordert: Auch Wertsteigerungen im Privatbesitz, die heute steuerfrei sind, sollen künftig voll als Einkommen besteuert werden. Die Fehlüberlegungen der Initianten sind gefährlich: Alle, die etwas Geld gespart haben oder eine Wohnung oder ein Haus gekauft haben, werden von der 99%-Initiative getroffen. Wer ein Unternehmen führt, einen Bauernbetrieb besitzt oder auch an einem Startup-Unternehmen beteiligt ist, muss mit dieser Initiative mehr Steuern zahlen.
In der Schweiz sind 90% der Unternehmen Familienunternehmen. Ihnen drohen mit der «99%-Initiative» massive Mehrbelastungen. Wenn Kapitaleinkommen höher besteuert wird, führt dies zu einer Verknappung der verfügbaren finanziellen Mittel im Unternehmen. Ein massiver Kapitalabfluss wäre die Folge. Die Investitionsmöglichkeiten würden empfindlich eingeschränkt. Das hemmt Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen. Leidtragende sind die KMU und die Arbeitnehmenden.
Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben sind bereits heute eine grosse Herausforderung. Über 90% der Nachfolgeregelungen erfolgen entgeltlich, wie diverse Untersuchungen ergeben haben. Bei einer solchen Nachfolgeregelung wird die oftmals über Jahrzehnte aufgebaute Firmensubstanz übertragen. Aus dem Verkaufserlös müssen die abtretenden Eigentümer nicht nur die Finanzierung ihres Lebensunterhalts im Alter sicherstellen. In vielen Fällen übernimmt ein Kind als Nachfolger das Unternehmen, während die anderen Kinder im Rahmen der Erbteilung gleichmässig abgegolten werden müssen. Der von den Initianten vorgeschlagene Schwellenwert von 100‘000 Franken wird in solchen Fällen fast immer überschritten.
© 2021 Komitee der Schweizer Wirtschaft gegen die brandgefährliche 99%-Initiative | Impressum | Datenschutz